Der Herzogthümer Bremen und Verdeb Policey-Teich-Holtz und Jagt-Ordnung. Auf allergnädigsten Königlichen Befehl/zur beständigen unabweichlichen Pbservance wieder aufgeleget samt einem zweyfachen Anhange. Dazu gehörigen Verordnungen und zweyen drüber verfertigten Registern/Fernerweiterter Anhang zu der in Anno 1732 aufgelegten Polizey-Teich-Holtz- und Jagt-Ordnung der Herzogthümer Bremen und Verden samt darüber verfertigtem Register. 2 Bände - (Herzogtum Bremen und Verden)
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