Des Allter-Durchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herrn Friedrich Augusti, König von Pohlen ... - Sächsische Prozeß- und Gerichtsordnung
in den Warenkorb - Conrad II, 458 f.: "Abweichend vom Kameralprozess entwickelte sich auf der Grundlage des älteren sächsischen Rechtes der sog. "sächsische Prozess", der insbesondere in der Kursächsischen Konstitutionen von 1572 ... und der Prozess- und Gerichtsordnung des Kurfürsten Johann Georg I. vom 28.7.1622 seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat ...".). Die bedeutende (erläuterte und verbesserte) Prozeßordnung von 1724. Ausführlich darüber: J. Chr. Schwartz, Vierhundert Jahre deutscher Civilprozeß-Gesetzgebung, von Seite 164-174 - |