Demobilmachungsbefehl Nr. 3, vom 25. November 1918 - Armee-Oberkommando 1 (Hrsg.)
in den Warenkorb - Enthält folgende Befehle: I. Entlassung der linksrheinisch und in den Brückenköpfen Beheimateten (einschl. Elsaß-Lothringer). Grenzen der Brückenköpfe siehe Anlage / II. Entlassung der rechtsrheinisch Beheimateten (einschl. neutraler Zone). A. Allgemeines; B. Entlassungsverfahren; C. Gesundheitliche Maßnahmen; D. Versorgungsansprüche - |